Beratung und Tipps
Die regelmäßige Hauptuntersuchung ist all 2 Jahre fällig.
Ein Gutachten wird fällig (gemäß §21 StVZO), wenn ein Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet ist.
Lassen Sie sich so viele Eintragungen wie möglich bei der Ganzabnahme in Ihrem Fahrzeugbrief eintragen (z.B Reifengröße).
Das Fahrzeug muss den Vorschriften entsprechen, die am Tag der ersten Inbetriebnahme gültig waren.
Es gibt keine Regel dafür, wenn bestimmte Anforderungen in der Zulassungsordnung aufgeführt waren, wie z.B. Geräusch- und Abgasemissionen nicht nötig waren.
Das Fahrzeug muss nicht nur zum Zeitpunkt der Prüfung diesen Regeln entsprechen, sondern immer wenn es im öffentlichen Strassenverkehr bewegt wird.
Halter und Fahrer sind beide dafür verantwortlich.
Kleine Kennzeichen für große Motorräder ab 125 cc
Wer Kleinkraftradkennzeichen (160x240mm) an seinem Motorrad befestigen möchte, muss folgende Regeln kennen.
- das Motorrad muss vor dem 1. Juli 1958 erstmals in Betrieb genommen sein.
- das Orginalrücklicht muss montiert sein oder eines, dass der Prüfer als ein solches akzeptiert.
- Das Rücklicht muss für hinreichende Beleuchtung des großen Kennzeichens (min. 240x240 mm) ausgelegt sein.
- Im Brief vermerkt und Schein vermerkt der Prüfer:
Kennzeichen gemäß § 72 STVZO nach Muster A der Anlage V zur STVO (Kleinradschild)
Blinker:
Das Motorrad muss mit Blinkern oder Ochsenaugen in den Lenkerenden vorne 2 und hinten 2 wenn es nach dem 1 Juli 1961 erstmal zugelassen wurde.
Tachometer:
Ein Tachometer wird benötigt, wenn die max. Höchstgeschwindigkeit mehr al 50 km/h beträgt.
Bei ganz alten Fahrzeugen kann darauf verzichtet werden, aber das liegt im Ermessen des Gutachters oder Prüfers.
Beleuchtung:
Wenn das Motorrad von Werk nicht mit einer elektrischen Beleuchtung ausgerüstet war, wird es auch nicht benötigt. Der Prüfer hat das Recht bei Motorrädern ohne Beleuchtung oder mit Karbidlampe im Prüfungsbericht, Fahrten bei Dämmerung, Nacht oder Nebel auszuschließen.
Es muss immer ein ausreichend großer Rückstrahler am Fahrzeug und gegebenenfalls am Seitenwagen montiert sein.
Bremsen:
Zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Sonst verweigert der TÜV oder Prüfer die Erstellung der positiven Berichtes. Die Bremsen müssen nicht auf Vorder- und das Hinterrad wirken. Einige Fahrzeughersteller (z.B. Wanderer) hatten bis zum Beginn der 20 er Jahre keine Bremse im Vorderrad.
Hupe:
Eine Hupe ist ebensfalls erforderlich. Es kann auch eine Ballhupe sein.
Diebstahlschutz:
Das Motorrad muss gegen Diebstahl gesichert sein. Ein Lenkradschloss muss fest montiert sein. Ein loses Schloss das mitgeführt wird, trägt der Prüfer im Brief ein.
Sozius:
Der Sozius muss fest installiert sein, mit Fußrasten auf jeder Seite und der Halteriemen soll flexibel sein.
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